Geschäftsordnung

Verfasst am .

Geschäftsordnung der St. Johannes Schützenbruderschaft 1653 e.V. Salzkotten

Fassung vom 27.August2011


1. Präambel

Diese Geschäftsordnung hat den Sinn das „Tagesgeschäft“ unserer Bruderschaft zu regeln. Gegenüber der Satzung unterliegt diese einem stetigen Wandel und lebt von den Änderungen, Ergänzungen und Kommentaren aller Schützenbrüder. Deshalb erhebt sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist, gegenüber der Satzung, die nur durch die Mitgliederversammlung und durch notarielle Beglaubigung zu ändern ist, durch Beschluss des erweiterten geschäftsführenden Vorstands einfach anzupassen und somit zu ändern.


2. Der Vorstand

Der Vorstand im Sinne der Geschäftsordnung setzt sich aus dem

Geschäftsführenden Vorstand (Satzung §10 Teil A),
dem Erweiterten Geschäftsführenden Vorstand (Satzung §10 Teil B)
dem Erweiterten Vorstand (Satzung §10 Teil C) zusammen,

die im Nachfolgenden auch so bezeichnet sind.

2.1. Geschäftsführender Vorstand (Satzung §10 Teil A)

Der Geschäftsführende Vorstand repräsentiert die St. Johannes Schützenbruderschaft. Er führt die Geschäfte und vertritt die Bruderschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er wird von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt. Der Vorstand erstattet einmal jährlich in der Mitgliederversammlung Bericht und legt den vom Rechnungsführer erarbeiteten Jahresabschluss
vor. Vorstandsitzungen des geschäftsführenden Vorstandes werden durch den Brudermeister und den Schützenoberst, oder auf Antrag eines Vorstandmitgliedes des geschäftsführenden Vorstandes einberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Schriftführer. Die Übermittlung der Einladung in allgemeiner elektronischer Form steht der schriftlichen Einladung gleich. Alle weiteren Vorstandsitzungen, solche des Erweiterten Geschäftsführenden Vorstandes und/oder des Erweiterten Vorstandes werden vom Geschäftsführenden Vorstand und hier dem Brudermeister und Schützenoberst schriftlich einberufen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung der Einladung in allgemeiner elektronischer Form. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst und sind zu protokollieren und vom Schriftführer, Brudermeister oder deren Stellvertretern zu unterzeichnen. Zeitnah nach dem Schützenfest laden der Brudermeister und der Schützenoberst den Vorstand (Teil A, B,C) zur Manöverkritik ein. Die Einladung soll schriftlich, aber auch in elektronischer Form erfolgen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Ergebnisse der Manöverkritik werden zeitnah zum folgenden Schützenfest auf deren umgesetzte Ergebnisse überprüft.

2.2. Erweiterter Geschäftsführender Vorstand (Satzung §10 Teil B)

Der Erweiterte Geschäftsführende Vorstand wirkt an den einberufenen Versammlungen mit und hat im Übrigen beratende Funktion. Sofern nicht Anderes bestimmt ist, wirkt der Erweiterte Geschäftsführende Vorstand bei Entscheidungen mit, die die Kompanien sowie das Bataillon betreffen, sofern es sich nicht um eine Maßnahme der Geschäftsführung handelt, die dem geschäftsführenden Vorstand vorbehalten ist.

2.3. Erweiterter Vorstand (Satzung §10 Teil C)

Die übrigen Mitglieder des Vorstandes sind zur Abstimmung in den Versammlungen berufen und unterstützen den Geschäftsführenden Vorstand.


3. Beschreibung der Aufgaben

3.1. Bataillon

3.1.1 Schützenkönig

Der Schützenkönig ist zusammen mit seiner Königin und dem Hofstaat der oberste Repräsentant der Bruderschaft. Er wird jährlich durch ein Vogelschießen ermittelt, das im Rahmen des Schützenfestes um den 3.Sonntag im Juli stattfindet. Er repräsentiert die Bruderschaft insbesondere bei Festen innerhalb und außerhalb der Sälzerstadt. Der Schützenkönig und seine Königin werden mit Orden ausgezeichnet und erhalten während ihres Regentenjahres die hellblauen Schärpen unserer Bruderschaft. Der Schützenkönig trägt zu allen offiziellen Anlässen der Bruderschaft die Königskette. Er ist für eine verantwortliche und sichere Aufbewahrung zuständig. Er kann an den Schießwettbewerben des BHDS teilnehmen und ist nach den Regelungen des Kreisschützenbundes Büren schießberechtigt beim Kreisschützenfest. Nach Absprache mit dem Geschäftsführenden Vorstand kann er an den Festen des BHDS, z.B. Bundesfest, Bundesköniginnentag teilnehmen.Er wählt sich seine Schützenkönigin sowie seinen Hofstaat. Die Anzahl der Hofstaatpaare sollte 12 nicht überschreiten. Die Kosten am Königstisch während der Schützenfesttage trägt er in Abstimmung mit Königin und Hofstaat. Die Bruderschaft beteiligt sich mit einem Zuschuss von 250,00 Euro. Während seines Regentenjahres ist der Schützenkönig innerhalb der Bruderschaft beitragsfrei. Er wird während seines Königsjahres zu allen Vorstandssitzungen eingeladen und ist Mitglied des Erweiterten Geschäftsführenden Vorstandes. Er verfasst mit seiner Königin in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand ein Grußwort sowie den Mitgliederbrief zum Schützenfest.

3.1.2 Jungschützenkönig

Der Jungschützenkönig ist der oberste Repräsentant der Jungschützen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr innerhalb der Bruderschaft. Er wird jährlich durch ein Vogelschießen innerhalb dieser Altersgruppe ermittelt. Er repräsentiert die Jungschützen der Bruderschaft insbesondere bei Festen innerhalb und außerhalb der Sälzerstadt. Der Jungschützenkönig wird mit einem Orden ausgezeichnet.

3.1.3 Brudermeister (Dienstgrad: Oberst)

Der Brudermeister ist der Vorsitzende der Schützenbruderschaft. Er leitet die Vorstandsitzungen und Mitgliederversammlungen und beruft diese mit dem Schützenoberst ein. Er wird durch den Rechnungsführer vertreten. Er verleiht Verdienstorden nach den Bestimmungen der Bruderschaft, bzw. den Verleihungsbestimmungen des BDHS. Zusammen mit dem Schützenoberst verleiht er die Jubiläumsorden.
Weitere Aufgaben regelt die Aufgabenliste innerhalb des Vorstandes.
Der Brudermeister kann seinen Adjutanten (Leutnant) frei wählen.

3.1.4 Bataillonskommandeur/Schützenoberst (Dienstgrad: Oberst)

Der Schützenoberst ist der gewählte Repräsentant und Kommandeur der Schützenbruderschaft. Er führt die Schützen und organisiert und leitet die Ausmärsche der Schützenbruderschaft. Er wird durch den Schützenmajor vertreten. Er berichtet der Mitgliederversammlung über die Aktivitäten des Schützenjahres. Zusammen mit dem Brudermeister verleiht er die Jubiläumsorden. Die Durchführung der Offiziersrufe am Schützenfestsamstag und Montag unterliegt seiner Verantwortung. Im Auftrag des Geschäftsführenden Vorstandes verfasst er das Grußwort zum Schützenfest und den Mitgliederbrief zum Jahresende.
Weitere Aufgaben regelt die Aufgabenliste innerhalb des Vorstandes.
Der Schützenoberst kann sich seinen Adjutanten (Leutnant) frei wählen.

3.1.5 Stellvertretender Bataillonskommandeur/Schützenmajor (Dienstgrad: Major)

Der Schützenmajor ist Stellvertreter des Schützenoberst. Er führt das Bataillon auf dem Festplatz. Er ist für die Durchführung des Zapfenstreiches im Rahmen des Schützenfestes verantwortlich. Der Schützenmajor führt das Bataillon, nach dem Schützenfrühstück zur Marienkirche.
Weitere Aufgaben regelt die Aufgabenliste innerhalb des Vorstandes.
Der Schützenmajor kann sich seinen Adjutanten (Leutnant) frei wählen.

3.1.6 Rechnungsführer (Dienstgrad: Major)

Der Rechnungsführer ist für das Finanzwesen verantwortlich. Er vertritt den Brudermeister. Er erstellt den Jahresabschluss, legt Rechnung und führt den Zahlungsverkehr. Er verwaltet die finanziellen Mittel der Bruderschaft und trifft alle Entscheidungen in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Er führt die Mitgliederdaten und ist für die Einladungen der Ehrengäste zum Schützenfrühstück zuständig.
Weitere Aufgaben regelt die Aufgabenliste innerhalb des Vorstandes.
Er hat das Vorschlagsrecht für seinen Stellvertreter (Oberleutnant), welcher ihn bei seinen Aufgaben unterstützt.

3.1.7 Schriftführer (Dienstgrad: Major)

Der Schriftführer führt das Schriftwesen der Bruderschaft und ist für das Archiv verantwortlich. Er fertigt die Niederschriften aus Anlass der Versammlungen und unterzeichnet mit dem Brudermeister die Protokolle. Er erstellt in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes die Genehmigungen und Pläne zum Schützenfest. Er zeichnet sich verantwortlich für die Verhandlungen mit den Spielmannzügen und Musikkapellen. Des Weiteren ist er für die Bestellung des Feuerwerks zum Schützenfest zuständig.
Weitere Aufgaben regelt die Aufgabenliste innerhalb des Vorstandes.
Er hat das Vorschlagsrecht für seinen Stellvertreter (Oberleutnant), welcher ihn bei seinen Aufgaben unterstützt.

3.1.8 Hallenwart (Dienstgrad: Hauptmann)

Der Hallenwart ist für die Sälzerhalle verantwortlich. Er kümmert sich um die Termine und organisiert die Arbeitseinsätze in Kooperation mit den Hauptleuten
und dem Hallenbauhelferclub (HBHC). Er organisiert alle Arbeitseinsätze soweit sie die Sälzerhalle betreffen.
Weitere Aufgaben regelt die Aufgabenliste innerhalb des Vorstandes.
Er hat das Vorschlagsrecht für seinen Stellvertreter (Leutnant), welcher ihn bei seinen Aufgaben unterstützt.

3.1.9 Schießmeister (Dienstgrad: Hauptmann)

Der Schießmeister ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Vogelschießens, sowie für die Durchführung des Jungschützenvogelschießens verantwortlich. Er ist für die ordnungsgemäße Verwendung und Verwahrung der Waffen und der Munition verantwortlich. Die regelmäßige Wartung und die Reparatur des Kugelfanges vor dem Vogelschießen wird in Zusammenarbeit mit dem Platzkommandanten erledigt.
Weitere Aufgaben regelt die Aufgabenliste innerhalb des Vorstandes.
Er hat das Vorschlagsrecht für seinen Stellvertreter (Leutnant),welcher ihn bei seinen Aufgaben unterstützt.

3.1.10 Platzkommandant (Dienstgrad: Hauptmann)

Der Platzkommandant ist für das Herrichten des Paradeplatzes zum Schützenfest verantwortlich. Er errichtet die Absperrungen zum Zapfenstreich und Feuerwerk. Er steckt das Paradekarree ab, und koordiniert den Einmarsch des Bataillons am Ehrenmal und auf den Festplatz. Ebenso sorgt er für die sichere Einfahrt der Kutschen am Schützenfestsonntag. Er kümmert sich um die Tribüne für die Fotoaufnahmen. Am Schützenfestsamstag und Montag sorgt er in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt für einen autofreien Marktplatz. Die regelmäßige Wartung und die Reparatur des Kugelfanges vor dem Vogelschießen wird in Zusammenarbeit mit dem Schießmeister erledigt.
Weitere Aufgaben regelt die Aufgabenliste innerhalb des Vorstandes.
Er hat das Vorschlagsrecht für seinen Stellvertreter (Leutnant), welcher ihn bei seinen Aufgaben unterstützt.

3.1.11 Pressewart (Dienstgrad: Hauptmann)

Der Pressewart ist für die Mitteilungen der Schützenbruderschaft in der Tagespresse zuständig. Er berichtet über Versammlungen, Ehrungen und Termine. Ebenfalls setzt er Abfahrtzeiten und Treffpunkte zu auswärtigen Veranstaltungen in die Tagespresse.
Weitere Aufgaben regelt die Aufgabenliste innerhalb des Vorstandes.

3.1.12 Jungschützenmeister (Dienstgrad:Hauptmann)

Der Jungschützenmeister ist für die Belange der jungen Schützen (bis zum vollendeten 24. Lebensjahr) zuständig.Er wird zusammen mit seinem Stellvertreter von den Jungschützen zur Wahl vorgeschlagen. Er organisiert zusammen mit dem Schützenoberst den Ablauf des Jungschützenvogelschiessens.
Weitere Aufgaben regelt die Aufgabenliste innerhalb des Vorstandes.
Sein Stellvertreter (Leutnant) unterstützt ihn bei seinen Aufgaben.

3.1.13 Präses

Der Präses ist das Bindeglied zwischen den christlichen Kirchen und der Schützenbruderschaft. Er berät die Schützenbruderschaft in allen kirchlichen Fragen. Der Präses überreicht am
Schützenfestsamstag nach dem Einmarsch des Königspaares und des Hofstaates die Königskette an den Schützenkönig, und den Königinnenorden an die Königin. Er hält am Schützenfestmontag das Schützenhochamt. Sein Stellvertreter unterstützt ihn bei seinen Aufgaben.

3.1.14 Stadtkommandant (Dienstgrad: Leutnant)

Er ist das Bindeglied zwischen Rat und Verwaltung der Stadt Salzkotten und der Schützenbruderschaft. Am Schützenfestsonntag hält der Stadtkommandant die Ansprache am Ehrenmal.
Weitere Aufgaben regelt die Aufgabenliste innerhalb des Vorstandes.

3.1.15 Auditeur (Dienstgrad: Leutnant)

Der Auditeur berät die Schützenbruderschaft in Rechtsfragen und schlichtet in Streitfällen. Er sollte vorzugsweise Rechtsanwalt, o.ä. sein.
Weitere Aufgaben regelt die Aufgabenliste innerhalb des Vorstandes.

3.1.16 Königsadjutanten (Dienstgrad: Leutnant)

Die Königsadjutanten begleiten den Schützenkönig durch das Schützenjahr. Die Bewirtung der Offiziere beim Offiziersruf wird von den Königsadjutanten organisiert und durchgeführt. Beim Schützenfrühstück organisieren sie den Rundgang des Schützenkönigs mit seinem Königspokal. Sie halten während des Schützenfestes die durch den Schützenoberst zu verleihenden Orden (König, Prinzen, Jungschützenkönig und Prinzen, Schülerprinz und die Königinnenketten für die neue Schützenkönigin, bzw. für evtl. Jubelköniginnen) bereit.
Weitere Aufgaben regelt die Aufgabenliste innerhalb des Vorstandes.
Die Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit den Königinnenadjutanten ausgeführt.

3.1.17 Königinnenadjutanten (Dienstgrad: Leutnant)

Die Königinnenadjutanten begleiten die Schützenkönigin und den Hofstaat durch das Schützenjahr. Es ist wünschenswert, dass die Königinnenadjutanten des Reitens mächtig sind, da die Überbringung der Wahl zur Königin durch den neuen Schützenkönig, sowie die Begleitung der Kutschen von Königin und Hofdamen aus alter Tradition heraus zu Pferde erfolgt. Sie überbringen die Königinnenschärpe nach dem Vogelschießen im Auftrag des Schützenkönigs. Am Schützenfestsonntag tragen die Königinnenadjutanten den Kranz zum Ehrenmal.
Weitere Aufgaben regeltdie Aufgabenliste innerhalb des Vorstandes.
Die Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit den Königsadjutanten ausgeführt.

3.1.18 Stabsärzte, -Veterinäre, -Apotheker

Die Stabsärzte, -Veterinäre und -Apothekerberaten und unterstützen die Bruderschaft in medizinischen Fragen.
Weitere Aufgaben regelt die Aufgabenliste innerhalb des Vorstandes.

3.2. Kompanie

3.2.1 Kompaniechef (Dienstgrad: Hauptmann)

Der Hauptmann ist der Repräsentant und Kommandeur der Kompanie.Er führt, organisiert und leitet die Ausmärsche und Arbeitseinsätze der Kompanie. Er lädt zu denverschiedenen Kompanieveranstaltungen ein. Er hat im Auftrag seiner Kompanie und nach Vorgabe derVerleihungsbestimmungen das Vorschlagsrecht für Verdienstorden seiner Kompaniemitglieder. Er verleiht zusammen mit dem Oberst die Jubiläumsorden seiner Kompanie. Er informiert die Rechnungsführung über die aktuellen Mitgliederdaten und lässt der Schriftführung die Protokolle der Kompaniesitzungen und die Kompaniepläne für das Schützenfest zukommen. Er regelt, je nach Dienstplan die Abstellung der Feldwebel zum Vogelschießen, die Kinderbelustigung am
Schützenfestsonntag und die Mitgestaltung des Schützenfrühstücks.

3.2.2 Stellvertretender Kompaniechef (Dienstgrad: Oberleutnant)

Der Oberleutnant ist der Stellvertreter des Hauptmannes, und unterstützt Ihn bei seinen Aufgaben.

3.2.3 Fähnrich (Dienstgrad: Leutnant)

Der Fähnrich trägt die Fahne der Kompanie bei Ausmärschen und bei Beerdigungen und ist für die vorschriftsmäßige Aufbewahrung zuständig.

3.2.4 Fahnenadjutanten Dienstgrad: (Leutnant, 2 pro Kompaniefahne)

Die Fahnenadjutanten begleiten den Fähnrich mit der Fahne bei Ausmärschen und bei Beerdigungen.

3.2.5 Zugführer (Dienstgrad: Leutnant, 4 pro Kompanie)

Die Zugführer führen die Kompaniezüge bei denAusmärschen und unterstützen den Hauptmann und den Oberleutnant bei ihren Aufgaben.

3.2.6 Stellvertretender Zugführer (Dienstgrad: Feldwebel, 2 pro Kompanie)

Die Feldwebel führen die Kompaniezüge auf Ausmärschen und unterstützen den Hauptmann und den Oberleutnant bei ihren Aufgaben. Der dienstälteste Feldwebel der diensthabenden Kompanie lässt das Bataillon am Schützenfestfreitag auf dem Marktplatz antreten.
Alle Feldwebel des Bataillons führen es anschließend zum Festplatz.


4. Beiträge

Der geschäftsführende Vorstand erhebt Beiträge im Sinne von § 4 der Satzung und macht Vorschläge zur Höhe des Beitrags. Die Mitgliederversammlung entscheidet über deren Höhe. Mitgliedsbeiträge werden jeweils im laufenden Geschäftsjahr erhoben. Sie müssen spätestens bei Ausscheiden eines Mitgliedes entrichtet werden und werden fällig soweit die Mitgliedschaft in dem Geschäftsjahr noch besteht. Die Zahlung der Beiträge erfolgt per Lastschrift. Dazu hat das Schützenmitglied eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Im Einzelfall kann der geschäftsführende Vorstand Ausnahmen zulassen, z.B. Überweisung oder Barzahlung. Schützenmitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer persönlichen Daten, insbesondere die Bankverbindung unverzüglich dem Rechnungsführer oder seinem Stellvertreter mitzuteilen. Der geschäftsführende Vorstand kann dem Schützenmitglied die Kosten einer Rücklastschrift
in Rechnung stellen. Zahlt ein Mitglied seinen Beitrag in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht, ist der geschäftsführende Vorstand berechtigt, dieses Mitglied auszuschließen. Offiziersbeiträge und Ordensbeiträge werden jährlich zum Schützenfest erhoben und durch die Rechnungsführung erfasst.


5. Anzugsordnung und Marschordnung

Alle Schützen tragen zu Beerdigungen und zum Volkstrauertag anstelle der weißen Hose eine schwarze Hose. Alles Weitere regelt die Satzung. Für die Ausmärsche der Bruderschaft zum Schützenfest gilt nachfolgende Marschordnung:

Spielmannszug Salzkotten
Musikverein Scharmede

Oberst + Adjutant
Major + Adjutant
Brudermeister + Adjutant
Rechnungsführer + Stellvertreter
Schriftführer + Stellvertreter

König, bzw. Königspaar mit Königsadjutanten
Hofherren, bzw. Hofstaat
Jungschützenkönig mit Jungschützenmeister und stellv. Jungschützenmeister
evtl. vorhandene Standarten (z.B. Bezirkskönig, KSB Büren)

Ehrenoffiziere und Stabsoffiziere Bataillon
(Präses + Stellv., Hallenwart + Stellv., Schießmeister + Stellv., Platzkommandant + Stellv.,
Stadtkommandant + Stellv., Auditeur, Pressewart, Stabsärzte und Stabsveterinäre und
Stabsapotheker) zusammen mit anwesenden Ehrengästen.

Kompanie 1 (siehe Dienstplan)
Kompaniefahne
Hauptmann
evtl. vorhandene Jubelkönigspaare
evtl. vorhandene Prinzen, Jungschützenprinzen und Schülerprinzen
Kompaniestabsoffiziere mit Kompaniegästen
Oberleutnant mit 1. Gruppe
Leutnant mit 2. Gruppe
Leutnant mit 3. Gruppe
Leutnant mit 4. Gruppe
Leutnant mit 5. Gruppe
Feldwebel mit 6. Gruppe
Feldwebel mit 7. Gruppe
Kanoniere (Schützenfestsonntag)

Spielmannszug (siehe Dienstplan )
Musikverein (siehe Dienstplan)
Kompanie 2 (siehe Dienstplan. Marschordnung wie Kompanie 1)

Spielmannszug (siehe Dienstplan)
Musikverein (siehe Dienstplan)
Kompanie 3 (siehe Dienstplan. Marschordnung wie Kompanie 1)

Spielmannszug (siehe Dienstplan )
Musikverein (siehe Dienstplan)
Kompanie 4 (siehe Dienstplan. Marschordnung wieKompanie 1)

(Es ist darauf zu achten, dass die Gruppenstärken einigermaßen identisch sind)

Beim Ausmarsch am Montagnachmittag reduziert sich die Anzahl der Spielmannszüge und Musikkapellen. Die Marschordnung ist dementsprechend. Bei den Ausmärschen auf auswärtigen Festen wird dieseMarschordnung dementsprechend angepasst. Kompanien die verspätet beim Antreten des Bataillons eintreffen, werden für jede angebrochenen 5 Minuten Verspätung mit einer Strafe von 50,00 € belegt.


6. Orden und Ehrenzeichen

6.1 Jubiläumsorden

Jubiläumsorden werden zum 25. Jahrestag und ab dem 40. Mitgliedsjahr alle 10 Jahre durch denBrudermeister zusammen mit dem Schützenoberst und den jeweiligen Kompaniechef beim Schützenfest verliehen. Die auszuzeichnenden Schützenbrüder werden schriftlich zur Verleihung eingeladen. Für die Verleihung wird ein angemessener Ordensbeitrag erhoben.

6.2 Verdienstorden

Verdienstorden des BHDS werden nach den Verleihungsrichtlinien des BHDS durch den Brudermeister, bzw. den Bezirks -und/oder Diözesanbrudermeister oder ihren Bevollmächtigen zum Schützenfest verliehen. Die Vorschläge zu den Verleihungen erfolgen aufgrund unserer internen Verleihungsrichtlinien und können vom Geschäftsführenden Vorstand und den Kompanien erfolgen. Die Vorschläge sind bis zum 1. April eines jeden Jahres schriftlich und mit dem Hinweis auf bereits verliehene Orden beim Schriftführer einzureichen. Dieser überprüft die Übereinstimmung mit den internen Verleihungsrichtlinien und informiert die Antragsteller über das Ergebnis.

Interne Verleihungsrichtlinien:

Silbernes Verdienstkreuz (SVK): mind. 30 Jahre alt und mind. 10 Jahre Mitglied
Hoher Bruderschaftsorden (HBO): mind. 40 Jahre alt und SVK seit mind. 8 Jahren
St. Sebastianus Ehrenkreuz (SEK): mind. 50 Jahre alt und HBO seit mind. 10 Jahren
Schulterband zum SEK: Einzelfallentscheidung

In der Regel sind pro Kompanie und Jahr max. 5 Verdienstorden zulässig. Zwischen einer Beförderung und einer Verdienstordensverleihung sollen ab dem HBO in der Regel
mind. 3 Jahre (1 Wahlperiode) liegen. Die Verdienstorden werden am Schützenfestsonntag am Ehrenmal in einem feierlichen Rahmen verliehen. Die auszuzeichnenden Schützenbrüder werden vorher nicht informiert. Der Hauptmann der zuständigen Kompanie hat für die Anwesenheit zu sorgen. Für die Verleihung wird ein angemessener Ordensbeitrag erhoben.

6.3 Königs -und Prinzenorden

Dem Schützenkönig, der Schützenkönigin sowie den Prinzen werden die dementsprechenden Orden verliehen. Dem Jungschützenkönig sowie den Prinzen wird ein Orden verliehen. Dem Schülerprinzen wird ein Orden verliehen. Die Orden werden vom Schützenoberst verliehen.

6.4 Kompanieorden

Die Kompanien sind berechtigt Kompanieorden zu verleihen. Alles Weitere wird innerhalb der Kompanie geregelt.

6.5 Ehrenzeichen

Schützenkönige sind berechtigt einheitliche Ärmelstreifen zu tragen.


7.Schießsport

Der Vorstand regelt die Einzelheiten der Ausübung des Schießsports durch die Schützen und die Zusammenarbeit mit dem Verein Sportschützen St. Johannes. Vertreter der St. Johannes Schützenbruderschaft sollen an den Mitgliederversammlungen teilnehmen. Der Vorsitzende des Vereins Sportschützen (Hauptmann) wird in den Erweiterten Geschäftsführenden Vorstand (§10 Teil B) kooptiert. Sein Stellvertreter (Leutnant) gehört dem Erweiterten Vorstand (§10 TeilC) an. Die Schützen nehmen an dem jährlichen Bataillonsschiessen teil. Der Jungschützenmeister leitet in Abstimmung mit dem Schützenoberst und dem Schiessmeister das Jungschützenschiessen und proklamiert mit dem Schützenoberst den Jungschützenkönig, die Jungschützenprinzen sowie den zuvor ermittelten Schülerprinzen.


8. Einteilung der Kompanien

Der Vorstand regelt die räumliche Einteilung der Kompanien. Der Vorstand entscheidet auch über die Zusammenlegung, Auflösung oder Neugründung der Kompanien. Der geschäftsführende Vorstand teilt in Abstimmung mit den Hauptleuten den Kompanien Aufgaben zu. Die in dem eingeteilten Bezirk wohnenden Schützen sind dieser Kompanie zugeordnet. Auf Wunsch einzelner Schützen kann der Geschäftsführende Vorstand der Aufnahme in eine andere Kompanie zustimmen. Der Hauptmann dieser Kompanie muss dazu seine Zustimmung erteilen.


9. Aufgabe der Kompanien

Es ist Aufgabe der Kompanien, neben der Erfüllung des satzungsgemäßen Zwecks, in den ihnen zugrunde liegenden Bezirken der Stadt Salzkotten gemeinnützig tätig zu sein und die vom Vorstand zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört insbesondere die Pflege und Unterhaltung der Kirchen und kirchlichen Einrichtungen sowie die Unterstützung des Hallenwartes und des Platzkommandanten bei seinen Aufgaben. Die Leitung und Organisation der Erledigung dieser Aufgaben obliegt den Hauptleuten. Abordnungen der Kompanien repräsentieren die Bruderschaft auf Jubiläen und Geburtstagen der Schützenbrüder und erweisen verstorbenen Schützenbrüdern die letzte Ehre. Einzelheiten regeln die Kompanien in eigener Verantwortung. Die nachfolgende Liste regelt die Zuständigkeiten der Kompanien, bzw. Schützenbrüder zur Teilnahme an den Schützenfesten der benachbarten, bzw. befreundeten Bruderschaften und Vereine:

Mantinghausen                 2. Kompanie
Oberntudorf Heinrich Baumhögger
Scharmede 1. Kompanie
Upsprunge 3.Kompanie
Thüle 4. Kompanie
Verlar ---
Verne Norbert Lichte
Niederntudorf Klaus Schröder
Holsen Hubert Brinkmann
Wewer 3. Kompanie
Paderborn Conrad Möller, Thomas Band, Jörg Schlune, Jochen Brauneck
Blankenrode Klaus Schröder, Norbert Lichte
Geseke Conrad Möller, Matthias Kemper

Die Kompanien veranstalten Kompaniefeste in eigener Verantwortung.Die Kompanien nehmen am jährlichen Bataillonsschiessen teil.


10. Datenschutz

Die Daten des Mitglieds unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz.


11. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


12. Selbstkontrolle

Die Geschäftsordnung muss im regelmäßigen Turnus vom Vorstand (Teil A und B) alle 3 Jahre geprüft und überarbeitet werden.


13. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Regelungen unwirksam sein oder werden, gelten die verbleibenden wirksamen Bestimmungen fort. Die unwirksame Regelung wird im Sinne der Zielsetzung der St. Johannes Schützenbruderschaft durch die gesetzliche Regelung und die jeweils gültige Rechtsprechung ersetzt.

Salzkotten, August 2011
Brudermeister: Rudolf Keuper
Oberst: Stefan Sallen
Major: Hubert Brinkmann
Rechnungsführer: Conrad Möller
Schriftführer: Jürgen Hesse
Hauptmann 1. Kompanie: Klaus Schröder
Hauptmann 2. Kompanie: Hubertus Claes
Hauptmann 3. Kompanie: Wolfgang Mühlhausen
Hauptmann 4. Kompanie: Jochen Brauneck


Nachtrag:

Am Mittwoch, 16.07.2014 wurde ein Antrag von Markus Keuper auf Ergänzung der Geschäftsordung durch die Versammlung "Weinprobe" mit folgendem Wortlaut genehmigt:


Offizier auf Lebenszeit

Schützenbrüder müssen mindestens 12 Jahre (4 Wahlperioden) aktiv als Offizier in der St. Johannes Schützenbruderschaft 1653 e.V. tätig gewesen sein, um beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ihren Rang und die dementsprechende Uniform weiter tragen zu dürfen. Maßgeblich für die Jahreszählung ist die Wahl in das Offizierscorps. Beförderungen bewirken keine Rücksetzung der Jahreszählung.

Die nach §10 Absatz „E“ der Satzung vom Oberst ernannten Offiziere fallen nicht unter diese Regelung.


Dieser genehmigte Antrag wird bei der nächsten Überarbeitung der Geschätsordung in diese implementiert.

Drucken