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Verdienstorden im BHDS

Verdienstorden werden den Mitgliedern bei beispielgebendem und uneigennützigem Engagement in einer für unsere Bruderschaft für den Bund im Sinne des im Statut verankerten Leitsatzes des Bundes „Für Glaube, Sitte und Heimat“ erworbene Verdienste und für besondere Leistungen verliehen, die öffentliche Anerkennung verdienen.

Die unter den Abbildungen stehenden Verleihrichtlinien sind die vom BhdS. Die Verleihrichtlinien der Bruderschaft finden sich in der Geschäftsordnung unter Punkt 6. Orden und Ehrenzeichen und stehen ebenfalls unter den Abbildungen . Ein Anspruch auf Ordensverleihung besteht nicht.

Silbernes Verdienstkreuz

Silbernes VerdienstkreuzSVK mini

BhdS: Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 5 Jahre lang im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat.

Bruderschaft: Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das wenigstens 30 Jahre alt ist, und mindestens 10 Jahre lang Mitglied der Bruderschaft ist.

Hoher Bruderschaftsorden

Hoher BruderschaftsordenHBO mini

BhdS: Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 10 Jahre lang im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat.

Bruderschaft: Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das wenigstens 40 Jahre alt ist, und das SVK vor mindestens 8 Jahren verliehen bekommen hat.

St.-Sebastianus-Ehrenkreuz

St.-Sebastianus-EhrenkreuzSEK mini

BhdS: Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 15 Jahre lang im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat.

Bruderschaft: Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das wenigstens 50 Jahre alt ist, und den HBO vor mindestens 10 Jahren verliehen bekommen hat.

Schulterband zum St.-Sebastianus-Ehrenkreuz

Schulterband zum St.-Sebastianus-Ehrenkreuz

BhdS: Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 20 Jahre lang, in der Regel auch im Vorstand einer Bruderschaft, im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat.

Bruderschaft: Die Auszeichnung unterliegt der Einzelfallentscheidung des Vorstandes.

Goldener Stern zum St.-Sebastianus-Ehrenkreuz

Goldener Stern zum St.-Sebastianus-Ehrenkreuz

BhdS: Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 25 Jahre lang, in der Regel auch im Bezirksvorstand, im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat.

Bruderschaft: Die Beantragung der Auszeichnung unterliegt der Einzelfallentscheidung des Vorstandes.

Großer Goldener Stern zum St.-Sebastianus-Ehrenkreuz

Großer Goldener Stern zum St.-Sebastianus-Ehrenkreuz

BhdS: Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 30 Jahre lang, in der Regel auch im Diözesanvorstand oder auf Ebene des Bundes, im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat. Die Anzahl der Träger ist auf 28 beschränkt. Zur Vergabe bedarf es der zustimmenden Zweidrittelmehrheit der abgegebenen schriftlichen Stimmen des Präsidiums.

Bruderschaft: Die Beantragung der Auszeichnung unterliegt der Einzelfallentscheidung des Vorstandes.

Großkreuz zum St.-Sebastianus-Ehrenkreuz

Großkreuz zum St.-Sebastianus-Ehrenkreuz

BhdS: Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich, in der Regel, insgesamt wenigstens 30 Jahre lang, auch auf Ebene des Bundes, im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat. Die Anzahl der Träger ist auf 7 beschränkt. Zur Vergabe bedarf es der zustimmenden Vierfünftelmehrheit der abgegebenen schriftlichen Stimmen des Präsidiums. Dem Hochmeister wird diese Auszeichnung von Amts wegen verliehen.

Bruderschaft: Die Beantragung der Auszeichnung unterliegt der Einzelfallentscheidung des Vorstandes.

Homepage bis 30.6.2017 (Logo anklicken)

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